Mit verlässlicher Präsenz ist es uns beim Objektschutz gelungen, den Alltagsbetrieb in den
Asylunterkünften zu stabilisieren. Durch klare Richtlinien für die Meldung und Dokumentation
konnten wir Betreiber ebenso wie Betreuer entlasten. Außerdem erreichten wir einen präventiven
Effekt. Es gab weniger unkontrollierte Eskalationen. Vor Ort ermöglichten wir zugleich eine
schnellere Klärung von Vorfällen.
Als erfahrener Sicherheitsdienst raten wir Ihnen, für den Objektschutz in Asylunterkünften nicht
immer das wirtschaftlich günstigste Angebot auszuwählen. Bei der Vergabe und Beauftragung über
offizielle Ausschreibungen kann darunter die Qualität leiden. Auch bei einer öffentlichen
Finanzierung des Objektschutzes lohnt es sich, nicht nur auf den Preis zu achten.
Prüfen Sie die Compliance und die Seriosität der Sicherheitsfirmen. Achten Sie auf die
Einleitungskompetenz und Qualifikationen zur Unterrichtung sowie Sachkunde nach §34a GewO.
Zugleich sind der Versicherungsschutz, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Nachweise zu
Sozialabgaben sowie Steuern wichtig. Sie sollten keine „Briefkasten“
-Subketten beauftragen und auf
saubere Arbeitszeiten sowie Arbeitsverträge mit einer transparenten Lohnstruktur achten.
In der Praxis ist die behördliche Schließung von Sicherheitsfirmen wegen illegaler Praktiken keine
Seltenheit. Auftraggeber tragen entsprechende Risiken mit.